Staatliche Förderungen: 15% Zuschuss. Bis zu 40% Zuschuss bei Wärmeerzeuger-Austausch.

Controme-Produkte sind durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Die Förderquote beträgt mindestens 15%. Im Falle eines Einsatzes von Controme-Produkten im Zuge des Austauschs eines Wärmeerzeugers kann der Zuschuss bis zu 40% betragen.

Die Schritte zur Förderung.

Zum 1. Januar 2024 wurden die Förderrichtlinien neu gestaltet. In diesem neuen System ist die Konsultation eines Energie-Effizienz-Experten obligatorisch. Für die Registrierung Ihrer Förderung sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Liefer- und Leistungsvertrag: Um einen Förderantrag gemäß den BAFA-Richtlinien 2024 einzureichen, ist es erforderlich, einen Liefer- oder Leistungsvertrag abzuschließen, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bezüglich der Förderzusage beinhaltet. 
    1. Bitte lösen Sie die Bestellung des Controme-Systems im Controme Shop auf „Rechnung“ aus, sodass eine sofortige Zahlung nicht erforderlich ist. Auf der Kassenseite haben Sie die Möglichkeit, einen Bestellkommentar einzugeben. Fügen Sie hier bitte folgenden Text ein: „Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderzusage für das Programm BEG EM.“
    2. Die Bestellung über den Controme Shop führt bereits zur grundsätzlichen Entstehung eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Um die vertraglichen Details genauer zu fixieren, bitten wir Sie jedoch zusätzlich, dieses Formular auszufüllen. Hier wird auch nochmals die erforderliche aufschiebende Bedingung zur Ihrer Bestellung vertraglich festgehalten. Als „Auftragsnummer“ geben Sie im Formular bitte die Bestellnummer aus dem Controme-Shop ein.
  1. Kontaktaufnahme mit einem Energie-Effizienz-Experten (EEE): Mit dem Liefer- und Leistungsvertrag wenden Sie sich an einen EEE in ihrer Nähe (zur Suche). Dieser erstellt anhand des Liefer- und Leistungsvertrags eine technische Projektbeschreibung für Ihr Vorhaben und teilt Ihnen eine TPB-ID (Technische-Projektbeschreibung-Identifikationsnummer) mit. Bei Bestellungen mit einem Nettoauftragsvolumen von über 3.000 Euro übernimmt Controme diesen Schritt für Sie. Das bedeutet, Controme kümmert sich darum, einen Energie-Effizienz-Experten für Ihr Projekt zu finden.
  2. Registrierung der Maßnahme bei der BAFA mit der TPB-ID: Sobald Sie die TPB-ID von Ihrem Energie-Effizienz-Experten erhalten haben, können Sie Ihre Maßnahme auf der BAFA-Website unter https://fms.portal.bafa.de/ registrieren. Hierzu nach der Anmeldung im BAFA-Portal auf „Neuer Antrag“ klicken und anschließend die entsprechenden Eingaben vornehmen.
  3. Technischer Projektnachweis vom EEE: Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung der TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt.

Fragen und Antworten zur Förderung

Um Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist ein hydraulischer Abgleich nach dem Verfahren B erforderlich. Es gibt zwei Hauptmethoden für den hydraulischen Abgleich: Verfahren A und Verfahren B. Verfahren A ist eine vereinfachte Schätzmethode, während Verfahren B auf einer detaillierten Berechnung der raumweisen Heizlast basiert, die sich an der DIN EN 12831 orientiert.

Seit dem 1. Januar 2023 ist für die Beantragung von BEG-Fördermitteln ausschließlich das präzisere Verfahren B zulässig. Dies beinhaltet eine raumweise Heizlastberechnung, die von Ihrem Energie-Effizienz-Experten (EEE) durchgeführt werden kann, falls für Ihr Gebäude noch keine solche Berechnung vorliegt.

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs kann anschließend automatisch mit Hilfe des Controme Plugins zum hydraulischen Abgleich erfolgen. Die ermittelten Daten der Heizlastberechnung können in das Plugin eingegeben werden, welches daraufhin die Durchflüsse basierend auf den berechneten Rücklauftemperaturen in einem Testverfahren einstellt. Nachdem der hydraulische Abgleich mit dem Controme-Plugin abgeschlossen ist, sollte manuell überprüft werden, ob die eingestellten Durchflüsse mit den Werten aus der Heizlastberechnung übereinstimmen. Bei Bedarf können manuelle Anpassungen der softwareseitigen Begrenzung zur Feinabstimmung durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind alle Investoren, wie beispielsweise Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen.

Ja. Es werden Material- und Dienstleistungskosten gefördert. Dies gilt auch, wenn Sie das Controme-System selbst installieren.

Der Einbau des Controme-Systems wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme zur Heizungsoptimierung gefördert. Hierfür beträgt der Fördersatz 15%.

Wird Controme als erweiterte Regelung im Zusammenhang mit einem Austausch des Wärmeerzeugers umgesetzt, sind Fördersätze bis zu 40% möglich (beim Tausch ihres bestehenden Wärmeerzeugers gegen eine Wärmepumpe). Aber auch beim Tausch ihres Wärmeerzeugers gegen Biomasseheizung (20%), Brennstoffzellenheizung (35%) oder dem Anschluss des Gebäudes an Fernwärme (40%) erhalten Sie höhere Förderungen.

Beim Austausch von funktionstüchtigen Öl- Kohle- und Nachtspeicherheizungen oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung (Inbetriebnahmedatum) wird unter bestimmten Umständen ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt, sodass sich ein Maximalfördersatz von 50% ergibt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie von ihrem Energie-Effizienz-Experten.

Durch den Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich reserviert und stehen für einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten zur Verfügung.

Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung der TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt.

Nachdem der TPN und alle weiteren geforderten Unterlagen übermittelt wurden, werden die eingereichten Unterlagen vom BAFA geprüft. Bei positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, der Ihnen per Post zugesandt wird. Anschließend wird die Auszahlung des gewährten Zuschusses über die Bundeskasse Trier veranlasst.

Alle Details zu den Fördersätzen und ‑bedingungen sind der aktuellen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu entnehmen.

Controme stellt die Informationen zu den Fördersätzen lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Controme kann nicht garantieren, dass die genannten Fördermittel tatsächlich gewährt oder ausgezahlt werden. Die Gewährung und Auszahlung der Fördermittel unterliegt den Bedingungen der entsprechenden Förderprogramme, die von externen Behörden oder Institutionen festgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die aktuellen Richtlinien und Anforderungen der Förderprogramme zu prüfen und die erforderlichen Schritte zur Beantragung und Inanspruchnahme der Fördermittel einzuleiten. Controme übernimmt keine Haftung für finanzielle oder sonstige Verluste, die sich aus der Nichtgewährung oder Nichtauszahlung der genannten Fördermittel ergeben können. Es wird empfohlen, sich bei Fragen und Unsicherheiten an die zuständigen Behörden oder Institutionen zu wenden, um verbindliche und aktuelle Informationen zu erhalten.

Wir lieben es Smart-Heat-OS weiterzuentwickeln!

Wir bei Controme entwickeln mit viel Begeisterung und Leidenschaft die fortschrittlichste Heizungssteuerung. Zusammen freuen wir uns jeden Tag, Controme gemeinsam für Sie weiterzuentwickeln und noch besser zu machen. Es ist unsere Essenz, ein dauerhaft hohes Innovationstempo zu fahren! Updates sind immer kostenlos und können ganz einfach per Klick auf Ihren Miniserver geladen werden.

Machen Sie jetzt Ihre Heizung smart! Wir unterstützen Sie gerne!