Staatliche Förderungen: 15% Zuschuss. Bis zu 40% Zuschuss bei Wärmeerzeuger-Austausch.

Controme-Produkte sind durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Die Förderquote beträgt mindestens 15%. Im Falle eines Einsatzes von Controme-Produkten im Zuge des Austauschs eines Wärmeerzeugers kann der Zuschuss bis zu 40% betragen.

Die Schritte zur Förderung.

Förderung mit Controme: So funktioniert es

Für die Beantragung einer Förderung ist die Konsultation eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) erforderlich. Damit Ihre Förderung reibungslos abgewickelt werden kann, sind folgende Schritte notwendig:

1. Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags

Um einen Förderantrag gemäß den BAFA-Richtlinien einzureichen, ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag erforderlich. Dieser muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bezüglich der Förderzusage enthalten.

Bitte bestellen Sie das Controme-System im Controme Shop auf „Rechnung“, sodass eine sofortige Zahlung nicht erforderlich ist. Auf der Kassenseite können Sie einen Bestellkommentar hinzufügen. Bitte verwenden Sie folgenden Text:

„Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderzusage für das Programm BEG EM.“

Mit der Bestellung im Controme Shop kommt bereits ein grundlegender Liefer- und Leistungsvertrag zustande. Um die vertraglichen Details zu konkretisieren, bitten wir Sie zusätzlich, dieses Formular zum Liefer- und Leistungsvertrag auszufüllen. Hier wird die aufschiebende Bedingung nochmals vertraglich festgehalten. Geben Sie als „Auftragsnummer“ im Formular die Bestellnummer aus dem Controme-Shop an.

2. Kontaktaufnahme mit einem Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Mit dem Liefer- und Leistungsvertrag wenden Sie sich an einen Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe (zur Suche). Dieser erstellt anhand des Vertrags eine technische Projektbeschreibung für Ihr Vorhaben und teilt Ihnen eine TPB-ID (Technische-Projektbeschreibung-Identifikationsnummer) mit.

Falls Sie noch keinen EEE haben, vermittelt Controme kostenlos einen passenden Experten für Sie.

3. Registrierung der Maßnahme bei der BAFA mit der TPB-ID

Sobald Sie die TPB-ID von Ihrem Energie-Effizienz-Experten erhalten haben, können Sie Ihre Maßnahme auf der BAFA-Website registrieren. Melden Sie sich im BAFA-Portal an, klicken Sie auf „Neuer Antrag“ und folgen Sie den weiteren Anweisungen.

4. Technischer Projektnachweis vom EEE

Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Dieser bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Anschließend erhält der EEE eine TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt.

Fragen und Antworten zur Förderung

Antragsberechtigt sind alle Investoren, wie beispielsweise Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen.

Ja. Es werden Material- und Dienstleistungskosten gefördert. Dies gilt auch, wenn Sie das Controme-System selbst installieren.

Der Einbau des Controme-Systems wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme zur Heizungsoptimierung gefördert. Hierfür beträgt der Fördersatz 15%.

Wird Controme als erweiterte Regelung im Zusammenhang mit einem Austausch des Wärmeerzeugers umgesetzt, sind Fördersätze bis zu 40% möglich (beim Tausch ihres bestehenden Wärmeerzeugers gegen eine Wärmepumpe). Aber auch beim Tausch ihres Wärmeerzeugers gegen Biomasseheizung (20%), Brennstoffzellenheizung (35%) oder dem Anschluss des Gebäudes an Fernwärme (40%) erhalten Sie höhere Förderungen.

Beim Austausch von funktionstüchtigen Öl- Kohle- und Nachtspeicherheizungen oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung (Inbetriebnahmedatum) wird unter bestimmten Umständen ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt, sodass sich ein Maximalfördersatz von 50% ergibt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie von ihrem Energie-Effizienz-Experten.

Durch den Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich reserviert und stehen für einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten zur Verfügung.

Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung der TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt.

Nachdem der TPN und alle weiteren geforderten Unterlagen übermittelt wurden, werden die eingereichten Unterlagen vom BAFA geprüft. Bei positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, der Ihnen per Post zugesandt wird. Anschließend wird die Auszahlung des gewährten Zuschusses über die Bundeskasse Trier veranlasst.

Alle Details zu den Fördersätzen und ‑bedingungen sind der aktuellen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu entnehmen.

Controme stellt die Informationen zu den Fördersätzen lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Controme kann nicht garantieren, dass die genannten Fördermittel tatsächlich gewährt oder ausgezahlt werden. Die Gewährung und Auszahlung der Fördermittel unterliegt den Bedingungen der entsprechenden Förderprogramme, die von externen Behörden oder Institutionen festgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die aktuellen Richtlinien und Anforderungen der Förderprogramme zu prüfen und die erforderlichen Schritte zur Beantragung und Inanspruchnahme der Fördermittel einzuleiten. Controme übernimmt keine Haftung für finanzielle oder sonstige Verluste, die sich aus der Nichtgewährung oder Nichtauszahlung der genannten Fördermittel ergeben können. Es wird empfohlen, sich bei Fragen und Unsicherheiten an die zuständigen Behörden oder Institutionen zu wenden, um verbindliche und aktuelle Informationen zu erhalten.

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